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AGB / VERTRAGSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich, Allgemeines

Nachfolgende Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil unserer Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstigen getroffenen und zu treffenden Vereinbarungen. Sie sind damit Grundlage der überwiegend als Werk- und Werklieferungsverträge mit uns abgeschlossenen Verträge sowie der daraus resultierenden Rechtsbeziehung zu unseren Kunden.

Ergänzend zu den hier dargelegten Regelungen finden die Vorschriften des BGB Anwendung.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist der individuelle Umbau und die Übergabe eines Transporters/Kastenwagens nach den vereinbarten Anforderungen. Wegen der Details des jeweiligen Leistungsumfangs (Fahrzeug, Umbaumaßnahmen, Ausstattungskriterien etc.) wird auf die ausgewählte und im Angebot präzisierte Produktbeschreibung verwiesen.

3. Angebot, Vertragsschluss

Die Bestellung eines unserer beworbenen Produkte versteht sich als freibleibendes Angebot, d.h. es handelt sich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

Ein Vertrag kommt nur durch ein Angebot unsererseits und anschließender Auftragserteilung durch den Kunden zustande. Das Angebot erlischt, wenn es nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang schriftlich (auch durch Fax oder per E-Mail) angenommen wird. Der Inhalt schriftlicher Auftragsbestätigungen oder Annnahmeerklärungen ist maßgebend, es sei denn der Kunde widerspricht unverzüglich. Ein Widerrufsrecht besteht für die im Fernabsatz geschlossenen Verträge gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht.

Jedwede Abweichung, Ergänzung oder Nebenabrede bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

4. Produktbeschaffenheit

Die Beschaffenheit der zu liefernden Produkte wird ausschließlich durch unser Angebot und die dazugehörigen Unterlagen beschrieben.

Soweit der Kunde sein eigenes Fahrzeug zum individuellen Umbau stellt, erfolgt ein verbindliches Angebot durch uns erst nach dessen Besichtigung.

Maßangaben sind ca.-Angaben und können abweichen. Geringfügige Farbabweichungen der verarbeiteten Materialen können auftreten und stellen keinen Mangel dar. Sollten Teile aus dem Material Holz oder anderen Naturprodukten hergestellt werden, können Unterschiede in der Maserung oder Struktur sowie Farbabweichungen auftreten. Diese stellen keinen Qualitätsmangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge.

Wir behalten uns vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen.

Soweit nicht vereinbart wird das Fahrzeug ausschließlich als „Camper Van“ ausgebaut, was nicht bedeutet, dass automatisch eine Änderungsabnahme zum Wohnmobil möglich ist. Bei einem Komplettausbau muss grundsätzlich von einer Zuladung von etwa 500kg ausgegangen werden. Insofern nichts vertraglich vereinbart wurde akzeptiert der Auftraggeber die neue Zuladung in seinem Fahrzeug.

5. Lieferung/Übergabe/Abnahme, Gefahrübergang

Die Erbringung unserer Leistung erfolgt in der Regel innerhalb von sechs Wochen. Beginn des vorgenannten Produktionszeitraums ist nicht vor Erhalt der Anzahlung sowie der Übergabe des kundeneigenen Fahrzeugs, soweit vereinbart.

Der im Angebot angegebene Termin ist jedoch unverbindlich. Etwaige verbindliche Termine sind von uns gesondert zu bestätigen.

Abweichungen vom Leistungszeitpunkt können sich insbesondere durch Verzug bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Einbauteilen durch unsere Zulieferer ergeben. Wir werden unsere Kunden bei Verzögerungen, die den avisierten Termin gefährden, unverzüglich in Kenntnis setzen.

Rechte wegen Verzugs kann der Kunde aus den vorgenannten Gründen nicht geltend machen. Ist die Nichteinhaltung der Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht von uns zu vertretender Ereignisse (z.B. Streik, extreme Witterungserscheinungen, Naturereignisse, terroristische Anschläge, langfristige schwere Krankheit und Tod) unmöglich oder übermäßig erschwert, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend und wir werden für die Dauer der Verhinderung von der Leistungspflicht befreit. Sollte ein von uns nicht zu vertretender Hinderungsgrund auf absehbare Zeit nicht wegfallen, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert und es werden sämtliche empfangenen Leistungen zurückerstattet. Ein Terminverzug, der auf das Verschulden des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten zurückzuführen ist, hat der Kunde in vollem Umfang selbst zu vertreten. Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe. Befindet sich der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen in Lieferverzug oder wünscht er die spätere Übergabe, so geht die Gefahr ab Beginn der Verzögerung auf ihn über.

6. Preise

Der Angebotspreis versteht sich als Endpreis des gewählten Produkts und enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Etwaig zusätzlich anfallende Kosten wie bspw. Zusatzleistungen, Transport sowie Transportversicherung sind nicht im Preis enthalten.

Trotz verbindlicher Preisabsprache sind wir dazu berechtigt, den Preis aus vom Kunden zu vertretenden Gründen anzupassen.

7. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

Grundsätzlich gelten die auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsbedingungen. Daneben gilt für die mit uns abgeschlossenen Verträge, dass bei Auftragserteilung auf die Vergütung in der Regel eine Anzahlung zu leisten ist. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Angebot.

Der Gesamtpreis wird spätestens mit Abnahme bzw. zur Übergabe zur Zahlung fällig.

Zahlungen haben insoweit als Barzahlung bei Übergabe oder vorab per Überweisung auf unser Geschäftskonto zu erfolgen.

Nach Ablauf der vereinbarten Frist tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Ab Eintritt des Verzugs sind offene Forderungen zu verzinsen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens behalten wir uns vor.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises bleibt die Ware in unserem Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

9. Kündigungsrecht bei Werkverträgen

Im Rahmen des Abschlusses eines Werkvertrag kann der Kunde den Vertrag jederzeit kündigen. Er ist aber weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich unserer ersparten Aufwendungen verpflichtet.

Daneben kann der Werkvertrag beiderseits aus wichtigem Grund gekündigt werden. Insoweit wird die Vergütung fällig, welche bis dahin für die von uns geleistete Arbeit angefallen ist.

10. Mängel, Gewährleistung, Verjährungsfrist

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

Keine Sachmängel sind gebrauchsbedingter oder natürlicher Verschleiß, Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Aufstellung, der Nichtbeachtung von Einbau- und Behandlungsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung sowie mangelhafter Wartung und Pflege nach Gefahrübergang entstehen.

Der Kunde hat uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Feststellung eines offensichtlichen Mangels hiervon schriftlich zu unterrichten. Bei Unterlassen der Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht bei Arglist durch uns. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Kunden.

Für Mängel wird zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter den gesetzlichen Voraussetzungen geleistet. Eine Nachbesserungsfrist von vier Wochen gilt als angemessen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs innerhalb weiterer acht Wochen.

Im Rahmen des Werklieferungsvertragsrechts hat der Kunde die Wahl, Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Durch die Nacherfüllung beginnt die Gewährleistung nicht erneut.

Schlägt die Nacherfüllung insgesamt fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Sachmängelansprüche sind bei unerheblichen Mängeln und unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit ausgeschlossen.

Beim Verkauf gebrauchter, beweglicher Sachen beträgt die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche ein Jahr.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

11. Haftung, Schadenersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach einer von uns zu verantwortenden grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei der Haftung nach Produkthaftungsgesetz.

12. Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen uns dürfen nicht ohne unsere Zustimmung abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

13. Sonstiges

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, unser Sitz.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

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